Wöchentliche Testinventur an der APS

„Da kann ich mich ja nur verlesen haben…. “

„Das kann jetzt aber wirklich nicht wahr sein….“

So oder so ähnlich beginnen die Telefonate mit Leiter*innen, die am Freitag außerhalb ihrer Dienstzeit um 18.00 ihre dienstlichen Mails gecheckt haben.

Ab Montag wird eine WÖCHENTLICHE Inventur der noch am Standort vorhandenen Tests (Schüler*innen, Lehrer*innen) durch die Schulleitungen von der Stelle „Bildungscontrolling“ angeordnet.

Im letzten Jahr hat die Administration zur Bewältigung der Pandemie den Schulleiterinnen und Schulleitern einen enormen Zeitaufwand gekostet. Mit großer Verantwortung wurden alle Abfragen, kurzfristigste Änderungen über viele Wochenenden erledigt, damit der Schulalltag möglichst reibungslos laufen konnte.

Sie erledigen seit einem Jahr viele Aufgaben, die nicht in deren eigentliches Arbeitsgebiet fallen. Viele sind am Rande ihrer Belastbarkeit, denn der Dienstgeber hat keine der jedes Schuljahr turnusmäßig laufenden Arbeiten ausgesetzt.
Auch MIKA-D Testungen, IKM, … bleiben auf der To-do-Liste unserer Leiter*innen.

Eine derart aufwendige zusätzliche Abfrage entbehrt jeglicher Grundlage, muss dem Dienstgeber doch die Anzahl der Testpakete bekannt sein, da er sie schließlich selbst versendet, und jeder durchgeführte Test wird auch wieder dem Dienstgeber gemeldet. Daher muss man daraus klare Zahlen der noch an jedem Standort vorhandenen Tests ablesen können.

Schulleiter*innen planen ihre Arbeiten im Jahresablauf fix in ihren Arbeitsalltag ein. Ein ständiges Erweitern dieser Tätigkeiten OHNE REDUZIERUNG anderer Aufgaben ist auf Dauer nicht leistbar!

Mails beginnen immer mit Dankesworten. Davon haben wir alle jetzt schon genug.
Die neue Anweisungskultur mit Freitag 18.00 und Abgabegrenze mit 24 Uhr ohne Hinweis, auf welche Notwendigkeit sich diese Zusatzaufgabe bezieht, zeugt von keiner Wertschätzung der wichtigen Arbeit an unseren Schulen.

Schulleiter*innen unterstützen gerne – übernehmen aber nicht die Arbeit der Dienstbehörde, wenn diese anscheinend den Ausgang selbst verschickter Tests und den Eingang gemeldeter Testergebnisse nicht vergleichen kann.

Als Personalvertreter*innen protestieren wir gegen diese Anweisung, denn deren Sinn erschließt sich uns nicht. Wir fordern ein Überdenken und die Zurücknahme dieser Maßnahme.